"Wildursprungsschein für Sachsen-Anhalt"
Aufgrund des § 2b Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) hat der Jäger Wild zur Untersuchung auf Trichinen (§ 6 Tier LMÜV) unter Verwendung eines Wildursprungsscheins nach amtlichen Muster anzumelden.
Wir liefern Ihnen Wildursprungsscheine in amtlicher Fassung - unter Berücksichtigung der EU-Durchführungsverordnung 2015/1375 mit spezifischen Vorschriften für die Fleischuntersuchung auf Trichinen.
Mit der Verwendung unserer Wildursprungsscheine wird den lebensmittel- und verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen sowohl nach deutschem als auch nach EU-Recht entsprochen.
Ein Set enthält 15 Marken sowie einen Block mit 15 Scheinen.
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